Gesundheit
Meldungen an das Gesundheitsamt Ortenaukreis können über das Online-Formular unkompliziert und datensicher übermittelt werden.
Eine digitale Übermittlung ist in folgenden Bereichen möglich:
- Arzt, Ärztin, Klinik: Befundübermittlung, Meldung nach § 6 IfSG übermitteln
- Privatperson: Einschulungsuntersuchung nachmelden, Befunde übermitteln, Betäubungsmittel Formulare/Rezepte übermitteln
- Einrichtung: Meldung gemäß Infektionsschutzgesetz übermitteln, Masernschutz melden, Kinder zur Einschulungsuntersuchung melden
- Gerichte, Behörden, Staatsanwaltschaft: Aufträge, Unterlagen übermitteln
- MRE-Netzwerk: Beitrittserklärung
Die Erstbelehrung gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) kann von Ihnen auch im Rahmen einer Online-Belehrung durchgeführt werden.