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Kreistag

Der Kreistag ist die Vertretung der Einwohner und damit das Hauptorgan des Ortenaukreises. Der Kreistag legt die Grundsätze für die Verwaltung des Landkreises fest und entscheidet über alle Angelegenheiten des Landkreises, soweit nicht Landrat Frank Scherer kraft Gesetzes zuständig ist oder der Kreistag ihm bestimmte Angelegenheiten überträgt.

Seit der Kreistagswahl im Jahr 2019 besteht der Kreistag des Ortenaukreises aus 83 Kreisrätinnen und Kreisräten.

Zusammensetzung des Kreistages



Für bestimmte Aufgabengebiete kann der Kreistag beschließende Ausschüsse bilden. Diese beraten Angelegenheiten für den Kreistag vor und beschließen Angelegenheiten, die ihnen zur endgültigen Beschlussfassung vom Kreistag übertragen wurden. Die Zuständigkeiten sind in der Hauptsatzung des Ortenaukreises festgehalten. Im Ortenaukreis gibt es folgende beschließende Ausschüsse:

  • Verwaltungsausschuss (VA)
  • Ausschuss für Umwelt und Technik (UTA)
  • Kultur- und Bildungsausschuss (KBA)
  • Sozialausschuss (SA)
  • Jugendhilfeausschuss (JHA)


Landrat Frank Scherer ist Vorsitzender des Kreistages und der Ausschüsse. Er beruft den Kreistag schriftlich spätestens eine Woche vor dem Sitzungstag ein und teilt die Tagesordnung mit; dabei müssen die für die Beratung erforderlichen Unterlagen beigefügt werden, soweit nicht das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen einzelner entgegenstehen. Die Sitzungen des Kreistags sind grundsätzlich öffentlich; nichtöffentlich darf nur verhandelt werden, wenn es das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen einzelner erfordern. Der Kreistag beschließt grundsätzlich durch Abstimmungen und Wahlen.


Informationen zur Besetzung des Kreistages und der Ausschüsse sowie aktuelle Informationen zu den Sitzungen und den Beschlüssen der Gremien können Sie unserem Kreistagsinformationssystem entnehmen.

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