Tierarzneimittel
Tierarzneimittel - Antibiotikaminimierung – Informationen für Tierhalter
Das Antibiotikaminimierungskonzept ist seit dem Jahr 2014 in Deutschland verpflichtend und wurde mit Inkrafttreten des Tierarzneimittelgesetzes (TAMG) am 28. Januar 2022 weitergeführt und angepasst. Es soll dazu beitragen, den Einsatz von Antibiotika in der Nutztierhaltung auf das notwendige Maß zu beschränken. Ziel ist es, die Tiergesundheit zu verbessern und die Entstehung von Antibiotikaresistenzen zu vermeiden.
Betroffen sind bestimmte Nutzungsarten, insbesondere in der Rinder-, Schweine-, Hühner- und Putenhaltung. Tierhalterinnen und Tierhalter sind verpflichtet, jede Anwendung von antibiotisch wirksamen Tierarzneimitteln zu dokumentieren und halbjährlich Bestandsveränderungen / Nullmeldungen in der HIT-Datenbank zu melden.
Aus diesen Daten wird die sogenannte Therapiehäufigkeit des Betriebs berechnet und mit bundesweiten Kennzahlen verglichen. Wird eine Kennzahl überschritten, müssen die Ursachen geprüft und – gemeinsam mit der betreuenden Tierärztin oder dem betreuenden Tierarzt – Maßnahmen zur Verringerung des Antibiotikaeinsatzes festgelegt werden. Diese sind in einem Maßnahmenplan zu dokumentieren und im Betrieb umzusetzen.
Wichtige Bausteine sind dabei eine gute Tiergesundheit, geeignete Haltungsbedingungen, Hygiene sowie eine enge Zusammenarbeit mit der Tierarztpraxis.
Die nachfolgenden Dokumente, das Merkblatt für Tierhalter sowie das Handbuch zur Eingabe der Daten in die HIT-Datenbank unterstützen Sie bei der Erfüllung Ihrer Melde- und Dokumentationspflichten sowie bei der Erstellung und Umsetzung Ihres Maßnahmenplans.
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