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Liegenschaftsvermessung

Das Liegenschaftskataster kann seinen Zweck nur erfüllen, wenn die wesentlichen inhaltlichen Änderungen zeitnah durch Liegenschaftsvermessungen erfasst und die Unterlagen aktualisiert werden. So müssen zur Bildung neuer Flurstücke, beim Bau von Straßen und Gewässern oder bei sonstigen Bauvorhaben neue Flurstücksgrenzen vermessen werden.

Auch veränderte Nutzungsarten und neu errichtete oder veränderte Gebäude werden aufgenommen.

Unsere Aufgaben und Dienstleistungen im Überblick:


Neben der klassischen Grenzfeststellung mit Abmarkung bieten wir auch eine amtliche örtliche Kennzeichnung mit einem Pflock an (Grenzvorweisung). => Überprüfen, ob es Grenzvorweisung gibt, ansonsten in "".

Wir weisen darauf hin, dass das Amt für Vermessung und Flurneuordnung nach dem Vermessungsgesetz BW Flurstückszerlegungen nur für Flurstücke im Gemeinde oder Kreisbesitz durchführen darf.