Arbeit finden
Wenn Sie Anspruch auf Leistungen nach SGB II haben, setzt sich das Ortenau Jobcenter für Ihre beruflichen Chancen ein. Welches unserer Angebote am besten zu Ihnen passt, besprechen Sie gemeinsam mit unseren Mitarbeitenden - dabei können Sie sich auf eine vertrauensvolle Beratung verlassen. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E‐Mail, um ein persönliches Gespräch zu vereinbaren.
Informationen für Arbeitsuchende
Der erste Schritt
Sie stellen einen Antrag auf Bürgergeld. Spätestens nach Bewilligung der Leistungen werden Sie zu einem persönlichen Gespräch eingeladen. Sollten Sie schneller einen Gesprächstermin zum Thema Arbeitsvermittlung benötigen, können Sie auch vor Einladung um einen Termin bei Ihrer persönlichen Ansprechpartnerin oder Ihrem persönlichen Ansprechpartner bitten.
Hierbei besprechen wir die aktuelle Situation und wie wir Sie bestmöglich unterstützen können. Ebenso informieren wir Sie über Ihre Rechte und Pflichten.
Kooperationsplan
Der Kooperationsplan ist ein Zielsetzungsplan, in dem wir unterschiedliche Punkte festhalten.
- Wo stehen Sie aktuell? Was bringen Sie mit?
- Was ist Ihr Ziel? In welche Richtung möchten Sie sich entwickeln?
- Wie können wir Sie mit den uns zur Verfügung stehenden Mitteln unterstützen, damit Sie dieses Ziel erreichen?
- Was tragen Sie dazu bei Ihr Ziel zu erreichen?
Diesen Plan erstellen wir in gegenseitigem Einvernehmen und kooperativ. Er ist ohne Unterschrift gültig und beinhaltet keine Rechtsfolgen.
Angebote für Bürgergeldbeziehende
Um Sie bestmöglich bei der Arbeitssuche und Arbeitsaufnahme zu unterstützen, bieten wir Ihnen folgende Fördermöglichkeiten an:
Gruppen- sowie Einzelcoachings bei einem Träger
Die Teilnahme an einem Coaching kann Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt deutlich verbessern. Welches der Angebote für Sie passend ist, entscheiden Sie gemeinsam mit Ihrer persönlichen Ansprechpartnerin/Ihrem persönlichen Ansprechpartner.
Beispiele hierfür sind:
Eignungs- und Potentialanalyse
Bewerbungsmappen-Check
Individuelles Bewerbercoaching
Verbesserung der Vermittlungschancen
Förderung aus dem Vermittlungsbudget
Wir können Ihnen finanzielle Unterstützung bei Bewerbungen bzw. der Arbeitsaufnahme bieten.
Beispiele hierfür sind:
Bewerbungskosten
erforderliche Arbeitsmittel
Nachweise
Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen
Bitte beachten Sie hier, dass Sie die Erstattung für diese Kosten im Vorfeld beantragen müssen. Wenden Sie sich hierfür an Ihre Persönliche Ansprechpartnerin/Ihren persönlichen Ansprechpartner.
Kosten für IT-Ausstattung können nicht über das Vermittlungsbudget finanziert werden.
Berufliche Weiterbildung
Sie haben Interesse an einer beruflichen Weiterbildung, Umschulung oder möchten Ihren Hauptschulabschluss nachholen?
Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne in einem persönlichen Gespräch über die Möglichkeiten und Voraussetzungen.
Leistungsminderung
Minderung bei einem Meldeversäumnis:
Wenn Sie trotz Rechtsfolgebelehrung nicht zu einem Termin beim Ortenau Jobcenter erscheinen und hierfür keinen wichtigen Grund darlegen können, werden Ihnen 10 % des für Sie maßgebenden Regelsatzes gekürzt. Bitte informieren Sie uns rechtzeitig, falls Sie einen Termin nicht wahrnehmen können. So können wir gemeinsam einen passenden Ersatztermin vereinbaren.
Pflichtverletzung:
Wenn wir gemeinsam mit Ihnen vereinbart haben, dass Sie zum Beispiel an einer Maßnahme teilnehmen oder eine Arbeitsgelegenheit aufnehmen, sind Sie verpflichtet, dieser Vereinbarung nachzukommen. Tut Sie das nicht oder brechen Sie die Teilnahme ohne triftigen Grund vorzeitig ab, kann dies zu einer Kürzung Ihrer Regelleistungen führen.
Diese Kürzungen erfolgen gestaffelt:
- beim ersten Verstoß: 10% für einen Monat
- beim zweiten Verstoß: 20% für zwei Monate
- beim dritten Verstoß: 30% für drei Monate
Sollten Sie für eine Maßnahme oder Ähnliches gemeldet werden, erhalten Sie vorab eine Rechtsfolgebelehrung von uns. In dieser werden Sie darüber informiert, welche Konsequenzen eine Nichtteilnahme oder ein Abbruch haben könnte.
Sollten Sie eine Maßnahme nicht antreten können oder abbrechen wollen, sprechen Sie bitte rechtzeitig mit uns. Im gemeinsamen Gespräch kann oft eine passende Lösung gefunden und somit Leistungsminderungen vermieden werden.
Angebote
Haben Sie noch Fragen?
Sollten noch nicht alle Fragen zufriedenstellend beantwortet sein, finden Sie in den FAQs des Bundesministerium für Arbeit und Soziales Antworten auf die häufigsten Fragen zum Thema Bürgergeld
Unser Ziel ist es, Ihnen umfassende Informationen bereitzustellen und eventuelle Unklarheiten zu beseitigen.
Wenn Sie weitere Fragen haben, stehen unsere Mitarbeitenden Ihnen gerne beratend zur Seite.