Psychologische Beratungsstellen für Eltern, Kinder und Jugendliche
Das Angebot der Psychologischen Beratungsstellen richtet sich an Eltern, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sowie Menschen, die beruflich mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben.
Wir beraten unabhängig von Religion, Herkunft, Geschlecht, Behinderung und sexueller Orientierung.
Beratungsinhalte können sein:
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Entwicklungs- und Erziehungsfragen
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Themen des familiären Zusammenlebens
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Trennung und Scheidung, wenn Kinder betroffen sind
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Herausforderungen in Kita, Schule, Beruf und Freundeskreis
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Fragen zur Persönlichkeitsentwicklung und Identität
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psychische und physische Gewalt
FAQ – häufig gestellte Fragen
Wer kann eine Beratung in Anspruch nehmen?
Eltern, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 27. Lebensjahr haben nach dem SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) Anspruch auf Beratung/Therapie.
Wie läuft eine Beratung ab?
Ratsuchende können sich telefonisch, schriftlich oder persönlich anmelden und erhalten einen Termin für ein erstes Gespräch. Dort wird das Beratungsanliegen näher besprochen. Gemeinsam wird dann das weitere Vorgehen geklärt.
Jugendliche, die sich selbst anmelden und Menschen in besonderen Krisen erhalten vorrangig einen zeitnahen Erstkontakt.
Was kostet eine Beratung?
Das Beratungsangebot ist für die Klienten kostenfrei und wird durch das Landratsamt Ortenaukreis finanziert.
Wann haben die Beratungsstellen geöffnet?
Montag - Freitag 8:30 - 12:00 Uhr
Montag - Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr
Wie lange dauert eine Beratung?
Die Dauer der Beratung wird individuell auf das Beratungsanliegen abgestimmt.
Welche vertiefenden Informationen gibt es?
Das Team der Beratungsstelle ist multiprofessionell ausgerichtet. Alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen verfügen über Zusatzqualifikationen in Beratung und Psychotherapie. Sie unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht.
Was ist die rechtliche Grundlage?
SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz): §§ 27, 28, 35a, sowie 16, 17 und 18
Gibt es weitere Angebote?
» Gruppenangebote
» Vorträge
» Beratung im Kinderschutz durch insoweit erfahrene Fachkräfte (IEF)
Wer ist im Team vertreten?
» Psychologinnen/Psychologen
» Heilpädagoginnen/Heilpädagogen
» Fachkräften der Sozialen Arbeit
» Pädagoginnen/Pädagogen
» Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen/-therapeuten
» Psychologische Psychotherapeutinnen/-therapeuten
Was ist die Fachstelle Frühe Hilfen?
Die Fachstelle Frühe Hilfen unterstützt Elternschaft und kindliche Entwicklung von Anfang an. Spezialisierte Fachkräfte kümmern sich um (werdende) Eltern mit Kindern von 0 bis 3 Jahren.
» Sie orientiert sich besonders an den Bedürfnissen von Säuglingen und Kleinkindern und deren Eltern
» Sie bietet Information, Klärung, Beratung, Hilfen und Unterstützung
Weitere Informationen erhalten Sie unter Frühe Hilfen.