Migrationsamt
Das Migrationsamt ist in vielfältiger Weise Anlaufstelle für die Ausländer im Ortenaukreis.
Wir betreiben verteilt über den gesamten Ortenaukreis zahlreiche Einrichtungen zur Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen. Die Berechnung und Auszahlung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gehören ebenso zu unserem Spektrum wie die Aufnahme und Eingliederung von Spätaussiedlern. Für die rund 29.000 Ausländer im ländlichen Raum des Ortenaukreises sind wir die zuständige Ausländerbehörde. Die 5 Großen Kreisstädte unterhalten eigene Ausländerbehörden für ihre Bürger. Die Förderung der Integration bis zur Einbürgerung gehört ebenfalls zu unserem Aufgabenbereich. Außerdem führen wir die Aufsicht über die Standesämter sämtlicher Kommunen im Kreis. Seit September 2018 haben wir auch eine Rückkehrberatungsstelle für den gesamten Ortenaukreis eingerichtet.
Aktuelles
Update Ukraine
Mit Verkündigung der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung im Bundesgesetzblatt am 5. Dezember 2023 müssen Personen aus der Ukraine, die über eine bis zum 1. Februar 2024 gültige Aufenthaltserlaubnis gemäß § 24 AufenthG verfügen, keine Verlängerungsanträge bei der Ausländerbehörde stellen. Diese gelten automatisch bis zum 4. März 2025 fort.
Bitte beachten Sie, dass kein schriftlicher Nachweis über die automatische Verlängerung des Aufenthaltstitels durch die Ausländerbehörde ausgestellt wird !
Fachkräfteeinwanderung
Zum Thema Fachkräfteeinwanderung erhalten Sie hier weitere Infos. Arbeitgeber, die das „beschleunigte Fachkräfteverfahren“ nutzen möchten, können sich an die zentrale Funktionsadresse des Ortenaukreises für dieses Thema unter fachkraefte@ortenaukreis.de wenden.
Einbürgerung
Seit dem 27. Juni 2024 gilt das modernisierte Staatsangehörigkeitsrecht. Unter anderem wurden die geforderten Voraufenthaltszeiten deutlich abgesenkt (in den meisten Fällen von acht auf fünf Jahre). Darüber hinaus wird nun die Mehrstaatigkeit und damit die doppelte Staatsbürgerschaft für alle ermöglicht. Weitere Informationen erhalten Sie weiter unten bei den Dienstleistungen der Sachgebiete unter der Rubrik „Einbürgerung beantragen“. Wenn Sie dort Ihren Wohnort eingegeben haben finden Sie auf der rechten Seite unter der Rubrik „Dokumente“ das aktualisierte Antragsformular und weiter unten auch die Möglichkeit, mit Hilfe eines Quick-Checks vorab Ihre Erfolgsaussichten auf Einbürgerung zu überprüfen. Beim Quick-Check werden Sie auf das Onlineportal "Bayernportal" weitergeleitet.
Darüber hinausgehende Informationen erhalten Sie hier. Auch auf dieser Internetseite können Sie mit Hilfe eines Quick Checks überprüfen, ob Sie bereits jetzt die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten können. Darüber hinaus können Sie dort einen sehr hilfreichen Flyer und eine ausführliche Broschüre mit dem Titel „Mein Weg zum deutschen Pass“ herunterladen.
Aufgrund der zu erwartenden steigenden Antragszahlen verlängert sich unsere Bearbeitungszeit auf mindestens 18 Monate !
Dienstleistungen der Sachgebiete
Ausländer, Staatsangehörigkeit, Standesamtsaufsicht
- Aufenthaltserlaubnis für Arbeitnehmer aus Drittstaaten - ICT-Karte beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für Au-pair-Beschäftigte (Nicht-EU/EWR) beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für Drittstaatsangehörige - Mobiler-ICT-Karte beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für eine Beschäftigung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Geduldete zum Zweck der Beschäftigung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für Staatsangehörige der Schweiz beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für Studierende aus Staaten außerhalb EU/EWR beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für Studierende aus Staaten außerhalb EU/EWR verlängern
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung verlängern
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit beantragen
- Blaue Karte EU zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung beantragen
- Daueraufenthalt-EU - Erlaubnis beantragen
- Einbürgerung beantragen für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch
- Einbürgerung beantragen für Ausländer ohne Einbürgerungsanspruch
- Einbürgerung beantragen für Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner einer Person mit deutscher Staatsangehörigkeit
- Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen
- Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erklärung
- Fachaufsicht über die Standesämter
- Nachzug aus familiären Gründen (weitere Familienangehörige) - Aufenthaltserlaubnis beantragen
- Nachzug aus familiären Gründen (zu Ausländern) - Aufenthaltserlaubnis beantragen
- Nachzug aus familiären Gründen (zu Deutschen) - Aufenthaltserlaubnis beantragen
- Namensänderung nach dem Namensänderungsgesetz beantragen