Migrationsamt
Das Migrationsamt ist in vielfältiger Weise Anlaufstelle für die Ausländer im Ortenaukreis.
Wir betreiben verteilt über den gesamten Ortenaukreis zahlreiche Einrichtungen zur Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen. Die Berechnung und Auszahlung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gehören ebenso zu unserem Spektrum wie die Aufnahme und Eingliederung von Spätaussiedlern. Für die rund 29.000 Ausländer im ländlichen Raum des Ortenaukreises sind wir die zuständige Ausländerbehörde. Die 5 Großen Kreisstädte unterhalten eigene Ausländerbehörden für ihre Bürger. Die Förderung der Integration bis zur Einbürgerung gehört ebenfalls zu unserem Aufgabenbereich. Außerdem führen wir die Aufsicht über die Standesämter sämtlicher Kommunen im Kreis. Seit September 2018 haben wir auch eine Rückkehrberatungsstelle für den gesamten Ortenaukreis eingerichtet.
Aktuelles
Ab 1. Mai 2025: Passbilder für Ausweisdokumente und elektronischen Aufenthaltstitel in der Ausländerbehörde nur noch digital
Eine wesentliche Änderung im Pass‐ und Ausweiswesen tritt ab Donnerstag, 1. Mai, in Kraft: Lichtbilder für Ausweisdokumente und elektronische Aufenthaltstitel dürfen dann grundsätzlich nicht mehr in Papierform bei den Ausländerbehörden eingereicht werden. Künftig ist ausschließlich die digitale Übermittlung von biometrischen Passfotos zulässig.
Diese Neuerung soll nachträgliche Manipulationen des gedruckten Lichtbildes verhindern und Prozesse beschleunigen. Die digitale Erfassung der Lichtbilder ermöglicht zudem eine präzisere Gesichtserkennung.
So funktioniert das neue Verfahren
Künftig gibt es zwei Möglichkeiten, das digitale Passfoto an die Behörde zu übermitteln. Zum einen bieten viele Fotografen und einige Drogeriemarktketten wie zum Beispiel DM den Service an. Die Fotos werden den Ausländerbehörden dann über einen gesicherten Cloud-Dienst zur Verfügung gestellt. Zertifizierte Fotostudios in der Nähe sind unter alfo Passbild - Digitale Passbilder und u.a. unter Passbilder Service DM zu finden. Man erhält dort nach Fotoerstellung einen individuellen Code, mit dem das Lichtbild bei der Vorsprache von der Ausländerbehörde digital abgerufen werden kann.
Darüber hinaus wird es künftig möglich sein, Passbilder direkt bei der Antragstellung in der Ausländerbehörde des Landratsamtes Ortenaukreis an einem Selbstbedienungsterminal erstellen zu lassen. Wann dieser neue Service vor Ort verfügbar ist, steht noch nicht abschließend fest. Die Bundesdruckerei geht davon aus, dass sich der bundesweite Rollout der Geräte bis in den Sommer 2025 hinziehen wird.
Wird das Lichtbild für ein Ausweisdokument oder einen elektronischen Aufenthaltstitel in der Ausländerbehörde angefertigt, kostet das ab dem 1. Mai eine bundeseinheitliche Gebühr in Höhe von 6 Euro und wird zusätzlich zur Grundgebühr für das Ausweisdokument oder den Aufenthaltstitel erhoben. Die Preise bei Fotografen und anderen Anbietern können hiervon abweichen.
Das Landratsamt informiert, sobald die Geräte in der Ausländerbehörde einsatzbereit sind. Aufgrund dieser Verzögerung können in Ausnahmefällen als Übergangslösung gedruckte Lichtbilder noch bis 31.7.2025 verwendet werden.
Hinweis: Die Neuregelung umfasst nicht die Ausstellung der Dokumente für Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung.
Update Ukraine
Die Aufenthaltserlaubnisse von Geflüchteten aus der Ukraine, die vor dem russischen Angriffskrieg geflohen sind und in Deutschland Schutz erhalten haben, gelten automatisch bis zum 4. März 2026 fort. Dies hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) durch Rechtsverordnung festgelegt.
Die Fortgeltung gilt für ukrainische Staatsangehörige und Drittstaatsangehörige mit einem Schutzstatus oder einer dauerhaften/unbefristeten Aufenthaltserlaubnis in der Ukraine, die in Deutschland gemeldet sind und deren Aufenthaltstitel nach § 24 Abs. 1 AufenthG ein Fristdatum bis nach dem 31.1.2025 oder vor dem 4.3.2025 haben.
Drittstaatsangehörigen, die als Familienangehörige ukrainischer Staatsangehörigervorübergehenden Schutz nach Art. 2 Absatz 1c des Durchführungsbeschlusses genießen, unterliegen weiterhin der Fortgeltungsverordnung.
Gehören Sie zu dieser Gruppe, so brauchen Sie keinen Antrag auf Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels zu stellen. Die Vereinbarung eines Termins beim Migrationsamt ist nicht notwendig.
Für Drittstaater mit befristetem Aufenthaltstitel in der Ukraine gilt diese Regelung allerdings nicht. Die Aufenthaltserlaubnisse dieses Personenkreises, der bisher bis zum 4. März 2025 verlängert worden sind laufen mit Ablauf dieses Datums aus. In diesem Fall werden Sie zeitnah Post mit weiteren Informationen von der Ausländerbehörde erhalten.
Ein entsprechendes Informationsblatt in deutscher und englischer Sprache finden Sie hier.
Fachkräfteeinwanderung
Zum Thema Fachkräfteeinwanderung erhalten Sie hier weitere Infos. Arbeitgeber, die das „beschleunigte Fachkräfteverfahren“ nutzen möchten, können sich an die zentrale Funktionsadresse des Ortenaukreises für dieses Thema unter fachkraefte@ortenaukreis.de wenden.
Einbürgerung
Seit dem 27. Juni 2024 gilt das modernisierte Staatsangehörigkeitsrecht. Unter anderem wurden die geforderten Voraufenthaltszeiten deutlich abgesenkt (in den meisten Fällen von acht auf fünf Jahre). Darüber hinaus wird nun die Mehrstaatigkeit und damit die doppelte Staatsbürgerschaft für alle ermöglicht. Weitere Informationen erhalten Sie weiter unten bei den Dienstleistungen der Sachgebiete unter der Rubrik „Einbürgerung beantragen“. Wenn Sie dort Ihren Wohnort eingegeben haben finden Sie auf der rechten Seite unter der Rubrik „Dokumente“ das aktualisierte Antragsformular und weiter unten auch die Möglichkeit, mit Hilfe eines Quick-Checks vorab Ihre Erfolgsaussichten auf Einbürgerung zu überprüfen. Beim Quick-Check werden Sie auf das Onlineportal "Bayernportal" weitergeleitet.
Darüber hinausgehende Informationen erhalten Sie hier. Auch auf dieser Internetseite können Sie mit Hilfe eines Quick Checks überprüfen, ob Sie bereits jetzt die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten können. Darüber hinaus können Sie dort einen sehr hilfreichen Flyer und eine ausführliche Broschüre mit dem Titel „Mein Weg zum deutschen Pass“ herunterladen.
Aufgrund der zu erwartenden steigenden Antragszahlen verlängert sich unsere Bearbeitungszeit auf mindestens 18 Monate !
Dienstleistungen der Sachgebiete
Ausländer, Staatsangehörigkeit, Standesamtsaufsicht
- Arbeitsplatzsuche im Anschluss an Aufenthalte im Bundesgebiet
- Aufenthaltserlaubnis für Arbeitnehmer aus Drittstaaten - ICT-Karte beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für Au-pair-Beschäftigte (Nicht-EU/EWR) beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für Drittstaatsangehörige - Mobiler-ICT-Karte beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für eine Beschäftigung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Geduldete zum Zweck der Beschäftigung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für Staatsangehörige der Schweiz beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für Studierende aus Staaten außerhalb EU/EWR beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für Studierende aus Staaten außerhalb EU/EWR verlängern
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung verlängern
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit beantragen
- Blaue Karte EU zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung beantragen
- Daueraufenthalt-EU - Erlaubnis beantragen
- Einbürgerung beantragen für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch
- Einbürgerung beantragen für Ausländer ohne Einbürgerungsanspruch
- Einbürgerung beantragen für Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner einer Person mit deutscher Staatsangehörigkeit
- Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen
- Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erklärung
- Fachaufsicht über die Standesämter
- Nachzug aus familiären Gründen (weitere Familienangehörige) - Aufenthaltserlaubnis beantragen
- Nachzug aus familiären Gründen (zu Ausländern) - Aufenthaltserlaubnis beantragen
- Nachzug aus familiären Gründen (zu Deutschen) - Aufenthaltserlaubnis beantragen
- Namensänderung nach dem Namensänderungsgesetz beantragen