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Migrationsamt

Das Migrationsamt ist in vielfältiger Weise Anlaufstelle für die Ausländer im Ortenaukreis.

Wir betreiben verteilt über den gesamten Ortenaukreis zahlreiche Einrichtungen zur Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen. Die Berechnung und Auszahlung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gehören ebenso zu unserem Spektrum wie die Aufnahme und Eingliederung von Spätaussiedlern. Für die rund 28.000 Ausländer im ländlichen Raum des Ortenaukreises sind wir die zuständige Ausländerbehörde. Die 5 Großen Kreisstädte unterhalten eigene Ausländerbehörden für ihre Bürger. Die Förderung der Integration bis zur Einbürgerung gehört ebenfalls zu unserem Aufgabenbereich. Außerdem führen wir die Aufsicht über die Standesämter sämtlicher Kommunen im Kreis. Seit September 2018 haben wir auch eine Rückkehrberatungsstelle für den gesamten Ortenaukreis eingerichtet.

Aktuelles

Update Ukraine
Mit Verkündigung der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung im Bundesgesetzblatt am 5. Dezember 2023 müssen Personen aus der Ukraine, die über eine bis zum 1. Februar 2024 gültige Aufenthaltserlaubnis gemäß § 24 AufenthG verfügen, keine Verlängerungsanträge bei der Ausländerbehörde stellen. Diese gelten automatisch bis zum 4. März 2025 fort.

Bitte beachten Sie, dass kein schriftlicher Nachweis über die automatische Verlängerung des Aufenthaltstitels durch die Ausländerbehörde ausgestellt wird !

Fachkräfteeinwanderung
Zum Thema Fachkräfteeinwanderung erhalten Sie hier weitere Infos. Arbeitgeber, die das „beschleunigte Fachkräfteverfahren“ nutzen möchten, können sich an die zentrale Funktionsadresse des Ortenaukreises für dieses Thema unter fachkraefte@ortenaukreis.de wenden.


Dienstleistungen der Sachgebiete

Ausländer, Staatsangehörigkeit, Standesamtsaufsicht

Unterbringung von Flüchtlingen & Spätaussiedlern

Flüchtlingssozialleistungen

Soziale Betreuung von Flüchtlingen & Integration

 

Weitere Informationen