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Datum: 25.09.2020

Finanzielle Förderung von Projekten der Kinder- und Jugendarbeit

Das Jugendamt im Landratsamt Ortenaukreis fördert auch in diesem Jahr wieder Unternehmungen und Projekte der Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis. Bereits seit vielen Jahren unterstützt der Ortenaukreis auf Beschluss des Jugendhilfeausschusses hin die außerschulischen Angebote der Kinder- und Jugendarbeit in den Städten und Gemeinden im Kreis, da diese ein wichtiger Baustein für eine gute Entwicklung von Kindern und Jugendlichen darstellt.

Einen Antrag können beispielweise Ortenauer Jugendverbände, Jugendgruppen, Vereine, Wohlfahrtsverbände, Kirchen und Religionsgemeinschaften stellen, die Mitglied im Kreisjugendring oder anerkannte Träger der freien Jugendhilfe sind. Gefördert werden Tagesveranstaltungen oder Freizeiten, sofern gruppenpädagogische Angebote gemacht werden, die nicht nur den Vereinszweck verfolgen. Einen Zuschuss gibt es je Teilnehmendem, der zwischen sechs und 21 Jahre alt ist. Außerdem muss eine Vereinbarung mit dem Jugendamt nach Paragraf 72a SGB VIII geschlossen werden.

Die Anträge auf Förderung sowie die Förderrichtlinien finden Interessierte auf der Internetseite des Ortenaukreises www.ortenaukreis.de unter der Suche „Kinder- und Jugendarbeit“ (Direktlink: https://www.ortenaukreis.de/Themen/Soziales-Familie-Arbeit/Kinder-Jugend-und-Familie/Jugendarbeit-schutz). Für weitere Informationen steht Markus Lindenlaub unter Telefon 0781 805 9824 und via E-Mail an markus.lindenlaub@ortenaukreis.de zur Verfügung.