FAQ Ausbildung
Hier finden Sie häufig gestellte Fragen zur Pflegeausbildung und die passenden Antworten.
Allgemeines rund um die Pflegeausbildung
Welche Gesetze und Verordnungen sind Grundlage der Generalistischen Pflegeausbildung?
Die rechtliche Grundlage der Generalistischen Pflegeausbildung ist das Pflegeberufegesetz und die Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung.
Weiterführende Informationen finden Sie unter:
BIBB / Gesetze und Verordnungen
Pflegeberufegesetz - PflBG
Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung - PflAPrV
Welche Eindrücke und Herausforderungen prägen den Alltag in der Pflegeausbildung?
Eindrücke aus der Pflegeausbildung finden Sie hier:
Wo finde ich weitere Informationen rund um die Ausbildung in der Pflege?
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheits-und-pflegeberufe/pflegeberufereform/
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheits-und-pflegeberufe/pflegeberufereform/faq-praktische-ausbildung
https://www.bibb.de/de/82236.php
https://www.pflegeausbildung.net/
Wie ist die bisherige Bilanz der neuen Generalistischen Pflegeausbildung?
Die vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geleitete Ausbildungsoffensive Pflege begann ein Jahr vor dem Start der neuen Pflegeausbildung im Januar 2019. Sie lief bis Ende 2023 und unterstützte den ersten Jahrgang der neuen Pflegeausbildung bis zu dessen Abschluss. Der Abschlussbericht der Ausbildungsoffensive Pflege zieht Bilanz:
https://www.bmbfsfj.bund.de/resource/blob/246064/f0b267c1e82c553f73c21fe7993be593/ausbildungsoffensive-pflege-2019-2023-abschlussbericht-data.pdf
Praxisanleitung
Welche Aufgaben habe ich als Praxisanleiterin oder Praxisanleiter?
Die Praxisanleitenden haben eine bedeutende Rolle beim Kompetenzerwerb der Auszubildenden. In der geplanten und strukturierten Praxisanleitung führen die praxisanleitenden Personen die Auszubildenden Schritt für Schritt an die Wahrnehmung ihrer späteren Aufgaben als Pflegefachfrau/-mann heran. Hauptaufgabe hierbei ist, die Auszubildenden zur Befähigung der selbständigen Ausführung der nach § 5 PflBG (Ausbildungsziel) insbesondere in Verbindung mit § 4 PflBG (Vorbehaltene Tätigkeiten) anzuleiten.
Weitere Informationen finden Sie hier:
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-sm/intern/downloads/Downloads_Gesundheits-_Pflegeberufe/Informationsblatt_Praxisanleitung.pdf
Welche Weiterbildung braucht die Praxisanleitung, um Auszubildenden begleiten zu dürfen? Wie viele Stunden muss ich jährlich an Fortbildungen absolvieren, um in der Praxisanleitung arbeiten zu können?
Die Qualifikation als praxisanleitende Person gemäß § 4 Abs. 3 PflAPrV muss durch eine berufspädagogische Zusatzqualifikation im Umfang von mindestens 300 Stunden nachgewiesen werden. Um die Qualifikation aufrecht zu erhalten, müssen kontinuierlich Fortbildungen in einem Umfang von jährlich mindestens 24 Stunden erbracht werden. Eine Fortbildungsstunde entspricht dabei einer Unterrichtseinheit von 45 Minuten.
Weitere Informationen finden Sie unter:
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-sm/intern/downloads/Downloads_Gesundheits-_Pflegeberufe/Informationsblatt_Praxisanleitung.pdf
Welche Inhalte dürfen die jährlichen Fortbildungen im Umfang von 24h zur Weiterqualifizierung haben?
Die jährlich vorgeschriebenen Fortbildungen können neben den in § 4 Absatz 3 PflAPrV geforderten berufspädagogischen Themen auch fachliche oder berufspolitische Inhalte umfassen – jedoch höchstens im Umfang von 12 Stunden pro Jahr.
Weitere Informationen finden Sie unter:
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-sm/intern/downloads/Downloads_Gesundheits-_Pflegeberufe/Informationsblatt_Praxisanleitung.pdf
Finanzierung und Abrechnung
Wie funktioniert die Finanzierung der Generalistischen Pflegeausbildung?
Die Funktionsweise der Generalistischen Pflegeausbildung ist hier erklärt:
https://www.afbw-gmbh.de/afbw
https://www.afbw-gmbh.de/ausbildungsfinanzierung#s79
Auf welcher Grundlage berechne ich die Ausgleichsabgabe für den Einsatz der Auszubildenden in meiner Einrichtung?
Grundlage für die Berechnung der Ausgleichsabgabe sind die Empfehlungen der Leistungserbringerverbände in Baden-Württemberg.
Im Rahmen der Generalistischen Pflegeausbildung müssen alle Auszubildenden praktische Pflichteinsätze in unterschiedlichen Versorgungsbereichen absolvieren. Zur Umsetzung dieser Anforderung kooperieren die Träger der praktischen Ausbildung (TdpA) mit anderen Einrichtungen (Einsatzstellen) und entsenden eigene Auszubildende regelmäßig für diese Praxiseinsätze dort hin.
Beim Einsatz von Auszubildenden bei externen Einsatzstellen wird eine Stundenvergütung je Einsatzstunde vorgesehen, die die Einsatzstellen den TdpA in Rechnung stellen. Hierbei werden ausschließlich die Pflichteinsatzstunden eines Einsatzes berechnet. Die Beträge differenzieren danach, ob es sich bei der Einsatzstelle um ein Krankenhaus, eine stationäre Pflegeeinrichtung oder einen ambulanten Dienst handelt.
Dokument Ausgleichsabgabe und Organisationspauschale 2025-2027
Weitere Informationen finden Sie unter:
https://gacloud.lraog.de/index.php/s/YmaTagnDzLBm5Pt
Was ist die Organisationspauschale?
Die Organisationspauschale kann für übertragene Aufgaben gemäß § 8 Absatz 3 PflBG durch die Pflegeschulen den Trägern der praktischen Ausbildung (TdpA) berechnet werden.
Dabei konnten sich die Leistungserbringerverbände auf die zwei folgenden Leistungspakete einigen:
1. Sicherstellung der Kooperationen mit den weiteren an der praktischen Ausbildung beteiligten Einrichtungen sowie die Erstellung des Ausbildungsplans. Dies beinhaltet zum Beispiel:
- Akquise Praxispartner und Abschluss von Kooperationsverträgen
- Erstellung genereller und individueller Ausbildungspläne unter Beachtung von Urlaubsplanung und Fehlzeiten sowie ständige Überwachung notwendige Korrekturen
2. Laufenden Organisationsmaßnahmen zur Sicherung des Ausbildungsziels, zum Beispiel:
- Fehlzeitenmanagement
- Überwachung der Vollständigkeit der Ausbildungsnachweise
- Reflexion von individuellen Praxiserfahrungen inclusive daraus folgenden Interventionen
- Organisation
- Durchführung und Dokumentation von Praxisanleitungskonferenzen und
- Fortbildungen zur inhaltlichen Ausgestaltung der praktischen Ausbildung
Ausgleichsabgabe und Organisationspauschale 2025-2027
https://gacloud.lraog.de/index.php/s/YmaTagnDzLBm5Pt
Wie kann ich als Einrichtung eine Umsatzsteuerbefreiung beantragen?
Leistungen privater Schulen und anderer allgemein- oder berufsbildender Einrichtungen, die unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienen, können von der Umsatzsteuer befreit werden. Die rechtliche Grundlage dafür ist § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb des Umsatzsteuergesetzes (UStG). Voraussetzung für die Befreiung ist, dass die zuständige Landesbehörde bestätigt, dass die Schule oder Einrichtung ordnungsgemäß auf einen Beruf oder eine Prüfung, die vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts abgelegt wird, vorbereitet.
Mehr Informationen finden Sie hier:
https://gacloud.lraog.de/index.php/s/5HmA9c3X2reiYw8
Cloud und Ausbildungsnachweis
Wo finde ich die Dokumente für die praktische Ausbildung?
Die relevanten Dokumente für die Pflegeausbildung im Ortenaukreis sind in der Cloud der Koordinierungsstelle Pflegeberufe zu finden:
https://gacloud.lraog.de/index.php/s/qPjJkA5m27PBnEc
Welche Dokumente muss meine Einrichtung für die Auszubildenden im Einsatz drucken?
Für jeden Einsatz in der eigenen Einrichtung werden die erforderlichen Dokumente immer speziell für die/den Auszubildenden vor Ort gedruckt.
Grundlagen und Rahmenausbildungspläne
Was ist die Grundlage der schulinternen Curricula und der einrichtungsspezifischen Ausbildungspläne?
Die Grundlage der schulinternen Curricula und der einrichtungsspezifischen Ausbildungspläne bilden die Rahmenpläne der Fachkommission nach § 53 PflBG.
Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.bibb.de/dienst/publikationen/de/16560
Grundlagen Rahmenpläne
Welche Unterstützung/Handreichung gibt es für die Pflegeausbildung?
Auf der Homepage des Bundesinstituts für Berufsbildung (BiBB) gibt eine Vielzahl an Publikationen zur Pflegeausbildung:
https://www.bibb.de/de/86408.php
Weiteres
Wie kann die Generalistische Pflegeausbildung in einer Einrichtung der ambulanten Pflege aussehen?
Weitere Informationen finden Sie hier:
Planungshilfe - ambulante Pflege
Was muss ich bei der Einstellung/Beschäftigung von ausländischen Mitarbeitenden im Gesundheitswesen beachten?
Der „Leitfaden zur Beschäftigung von ausländischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Gesundheitswesen“ kann Einrichtungen bei der Gewinnung von Fachkräften und Auszubildenden in Medizin und Pflege außerhalb Deutschland unterstützen.
Den Leitfaden finden Sie hier:
Leitfaden zur Beschäftigung von ausländischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Gesundheitswesen
Was ist VerAplus?
VerAplus, ein Programm zur Verbesserung von Ausbildungserfolgen, ist ein bundesweites Mentoring-Angebot des Seniors Expert Service, dass durch das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert wird. VerAplus vermittelt junge Menschen, die Schwierigkeiten in ihrer Ausbildung haben, an ehrenamtliche Fachleute im Ruhestand – immer im 1:1-Format oder im Tandem-Modell.
Mehr Informationen finden Sie hier: https://vera.ses-bonn.de/
Was sind Pflegediagnosen und wie werden sie angewendet?
Laut der North American Nursing Diagnosis Association (NANDA) bezeichnet eine Pflegediagnose die klinische Beurteilung, wie Einzelpersonen, Familien oder Gemeinschaften auf aktuelle oder potentielle gesundheitliche Probleme bzw. Herausforderungen im Lebensprozess reagieren.
Sie dienen dazu, den Pflegebedarf systematisch zu erfassen, Pflegeziele zu formulieren und entsprechende Maßnahmen zu planen.
Nachfolgend finden Sie Erläuterungen zu den Pflegediagnosen:
Pflegediagnosen in der Pflegeausbildung (Teil 2)
Pflegediagnosen in der Pflegeausbildung (Teil 1)