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Erklärungen der wichtigsten Inhalte zur Barriere-Freiheit. Und weitere Hinweise zu den vorhandenen Infos auf unserer Homepage.

Der Landkreis Ortenaukreis bemüht sich darum:
Die eigenen Internetseiten in Einklang zu bringen mit diesem Gesetz:
Landes-Behinderten-Gleichstellungsgesetz.
Die Abkürzung davon ist: L-BGG
Der Paragraf dazu ist §10 Absatz 1
Erklärung: Gesetze sind immer unterteilt in Paragrafen.
Diese haben das Zeichen §
Und die Paragrafen haben auch Unterteilungen. Das sind Absätze mit Nummern.

Bitte beachten Sie:
Wir haben die Vorgaben aus diesem Gesetz für unsere Internet-Seiten
noch nicht vollständig umgesetzt. Wir arbeiten aber laufend daran.
Und wir werden schnellstmöglich die fehlenden Infos und Funktionen einfügen.

Sie können uns gerne Hinweise dazu geben über das Kontakt-Formular.
Das Kontakt-Formular finden Sie in der Fußzeile der Startseite.
Das ist die Zeile ganz unten.
Klicken Sie auf „Kontakt“ und dann auf „E-Mail senden“.
Schon öffnet sich das Kontakt-Formular.
Sie können auch das Hinweis-Formular für Barrieren und Fehler nutzen.
Sie finden es ganz unten auf der Startseite unter „Fehler melden“.
Zudem können Sie auch über die entsprechenden Unterseiten
Kontakt zu uns aufnehmen.

1.    Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist teilweise mit den Anforderungen
nach Paragraf 10 des Landes-Behinderten-Gesetzes in Absatz 1 vereinbar.

Erklärung: Das Landes-Behinderten-Gesetz wurde
für Menschen mit Behinderungen gemacht.
Es hat viele verschiedene Punkte.
Sie sollen dafür sorgen, dass Menschen mit Behinderungen
überall mitmachen können.
Die verschiedenen Punkte sind eingeteilt nach Nummern.
In einem Gesetz heißen diese Nummern Paragrafen.
Diese sind wiederum aufgeteilt in Absätze mit Zahlen.
Und Sätze, die dazugehören.
Sie haben auch Nummern.
Die Abkürzung für Paragraf 10 Absatz 1 des Landes-Behinderten-gesetzes ist: §10 Absatz 1 L-BGG

2.    Nicht barriere-freie Inhalte

Die Inhalte, die wir hier aufführen sind nicht barrierefrei.
Aus diesen Gründen:

  • Zurzeit ist nur ein Teil der PDF-Dokumente barrierefrei zugänglich.
    Erklärung zu PDF: das ist eine bestimmte Form für Texte.
  • Auf der Startseite ist der Kontrast zum „Logo“ nicht sichergestellt.
    Erklärung zu Logo: das ist ein bestimmtes Zeichen.
    Viele Unternehmen haben ihre eigenen Logos.
    Sie sind sozusagen ein Erkennungs-Zeichen für das Unternehmen.
  • Es kann sein, dass Links zu  denSeiten außerhalb der Webseite www.ortenaukreis.de nicht barrierefrei sind.
    Diese Webseite wird aber noch weiter verbessert.

3.    Rückmeldung und Kontakt-Angaben
und wie Sie etwas durchsetzen können:

Wenn Ihnen etwas fehlt, was Sie wichtig finden für
die barrierefreie Gestaltung.
Oder wenn Sie Vorschläge machen wollen,
können Sie das auch melden an:

Landratsamt Ortenaukreis
Organisationsentwicklung & Zentrale Services
Badstraße 20
77652 Offenburg

Sie können uns telefonisch erreichen unter der Nummer:
0781 805 1198

Gerne können Sie diese Meldung auch online machen.
Und zwar über das „Kontaktformular“.

Wenn der Landkreis Ortenaukreis Ihnen
innerhalb einer bestimmten Zeit nicht antwortet:
Dann können Sie sich an die Beauftragte für Menschen mit Behinderungen von der Landesregierung wenden.
Oder an die Beauftragte für Menschen mit Behinderungen an Ihrem Ort.
Dafür ist Frau Anita Diebold zuständig.

Sie hat ihr Büro bei dieser Adresse:

Landratsamt Ortenaukreis
Anita Diebold
Badstraße 20
77652 Offenburg

Sie können Frau Diebold auch telefonisch erreichen unter der Nummer:
0781 805 9257

Die Beauftragte der Landesregierung für Menschen mit Behinderungen können Sie dort erreichen:

Landes-Behinderten-Beauftragte
Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behinderten-Beauftragten
Else-Josenhans-Straße 6
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de

Es gibt auch die Möglichkeit eines Verbands-Klage-Rechts.
Erklärung: Das Verbands-Klage-Recht gibt Ihnen diese Möglichkeit:
Man kann eine Klage über einen Verband einreichen.
Dann kümmert sich der Verband um die Klage.
Und erstreitet für Sie Ihr Recht.
Das steht im L-BGG §12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4


Logo Lebenshilfe Offenburg-Oberkirch e.V.



Text erstellt von: Brigitte Seidel (Lebenshilfe Offenburg-Oberkirch e.V.)