Bildungspaket - Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen
Allgemeine Informationen
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die Sozialleistungen bekommen oder über geringes Einkommen verfügen (als Wohngeld-, Kinderzuschlagsempfänger), sollen gleichberechtigt Angebote in Schule und Freizeit nutzen können:
- Mittagessen
Übernahme der Kosten für ein gemeinschaftliches Mittagessen in der Schule oder in der Kindertageseinrichtung - Nachhilfeunterricht
Übernahme der Kosten für Nachhilfeunterricht für Schülerinnen und Schüler, wenn vorhandene schulische Angebote nicht ausreichen, die wesentlichen Lernziele (z.B. ausreichendes Leistungsniveau, Versetzung, Schulabschluss) zu erreichen - Lernmaterial (Schulpauschale)
Zuschuss für Lernmaterialien (z.B. Schulranzen, Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterial) in Höhe von 150 Euro jährlich (100 Euro zum 1.8. jeden Jahres und 50 Euro im Februar) - Teilnahme an Sport-, Freizeit- und Kulturangeboten
Beitrag in Höhe von 15 Euro monatlich für - Aktivitäten in den Bereichen Sport und Kultur (z.B. Fußballverein),
- Unterricht in künstlerischen Fächern (z.B. Musikunterricht) und vergleichbare angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung und
- die Teilnahme an Freizeiten (z.B. Pfadfinder-Freizeit)
- Tagesausflüge und Klassenfahrten
Übernahme der Kosten für: - eintägige Ausflüge der Schule oder der Kindertageseinrichtung
- mehrtägige Klassenfahrten der Schule / der Kindertageseinrichtung
- Fahrtkosten für Schülerinnen und Schüler
Übernahme der Beförderungskosten zur Schule
Voraussetzungen
- Die Familie erhält:
- Bürgergeld
- Sozialgeld
- Sozialhilfe
- Kinderzuschlag
- Wohngeld
- Asylbewerberleistungen
- Kind ist unter 25 Jahre alt
Ausnahme: Bei Teilnahme an Sport-, Freizeit- und Kulturangeboten muss das Kind unter 18 Jahre alt sein. - Kind besucht eine allgemein- oder berufsbildende Schule und erhält keine Ausbildungsvergütung
- für die Übernahme der Mittagessenskosten:
- Schule oder Kindertagesstätte bietet ein Mittagessen an.
- Kinder oder Jugendliche sind unter 25 Jahre alt.
- Einrichtung stellt einen Beleg aus.
- für die Übernahme der Schülerbeförderungskosten:
- Das Kind fährt zur nächstgelegenen Schule, die den gewählten Bildungsgang anbietet.
- Die Kosten werden nicht anderweitig abgedeckt.
- für den Antrag auf Übernahme der Kosten für Nachhilfeunterricht:
- Die Schule bestätigt die Notwendigkeit.
- Es bestehen keine vergleichbaren schulischen Angebote.
- Die Lernförderung muss angemessen und geeignet sein, um die nach den schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten wesentlichen Lernziele zu erreichen.
Verfahrensablauf
Je nachdem, welche Sozialleistung Sie erhalten, sind unterschiedliche Verfahrensabläufe vorgesehen.
Wenden Sie sich an Ihre zuständige Stelle, um weitere Informationen zu erhalten.
Erforderliche Unterlagen
- Für den Antrag auf Leistungen für Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten:
- Bestätigung der Teilnahme
- Für den Antrag auf Kostenübernahme für Lernförderung:
- Bestätigung der Schule über die Notwendigkeit einer Lernförderung
Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen.
Kosten
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Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
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Zuständige Stelle
Den zuständigen Ansprechpartner nennt Ihnen
- die Stadtverwaltung, wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen
- das Landratsamt, wenn Sie in einem Landkreis wohnen
In einigen Landkreisen nehmen Stadtverwaltungen die Aufgaben wahr
Vertiefende Informationen
- Broschüre "Das Bildungspaket - Mitmachen möglich machen" des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Fristen
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Hinweise
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