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Dienstleistungen

Nachhaltige Waldwirtschaft - Förderung beantragen

Allgemeine Informationen

 

Alle Maßnahmen müssen vor Beginn der Durchführung beantragt und schriftlich bewilligt sein, damit eine Förderung ausbezahlt werden kann.

Nachhaltige Waldwirtschaft (Teil A-D und G der VwV)

In diesem Programm werden wie bisher folgende Maßnahmen gefördert:

  • Naturverjüngungen, Wiederaufforstungen und Vorbau in Laub- und Mischwäldern
  • Jungbestandspflege und Betriebsgutachten im Privatwald
  • Erstaufforstungen
  • Bodenschutzkalkungen
  • Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse / Forstbetriebsgemeinschaften
  • Borkenkäfermanagement im Pufferstreifen des Nationalparks

Aktuell keine Förderung:

  • Waldwegebau und Instandsetzung
  • Walderholungs- und Schutzfunktionen

Vertragsnaturschutz (Teil E der VwV)

In diesem Programm werden Maßnahmen gefördert wie

  • Erhalt und Entwicklung von Altbäumen
  • Erhaltung von Habitatbaumgruppen
  • Erhaltung lichter, trockener und eichenreicher Wälder
  • Nieder- oder Mittelwaldbewirtschaftung
  • Erhalt und Entwicklung strukturierter Waldinnen und -außenränder
  • Entwicklung und Erhaltung von Auerhuhn-Lebensräumen
  • Waldbiotope und Lebensstätten

Beseitigung der Folgen von Extremwetterereignissen im Wald (Teil F der VwV)

Für Maßnahmen des Waldschutzes »Hacken und Aufarbeitungshilfe« ist es ausreichend die örtlich zuständige Forstrevierleitung vor Beginn der Arbeiten zu informieren, um eine akute Gefährdung der Waldbestände abwenden zu können. Wir bitten diese Informationspflicht zu beachten, um einen Zuwendungsanspruch zu wahren, auch wenn eine Förderung für das Hacken und die Aufarbeitungshilfe in 2025 noch nicht feststeht.

Voraussetzungen

Für alle drei Rubriken gibt es jeweils einen eigenen Förderantrag.

Es ist die Bagatellgrenze zu beachten: 250 EUR für Privatwaldbesitzende, für alle Weiteren 1000 EUR

Für Privatwaldbesitzende die die Bagatellgrenze nicht erreichen, ist eine Teilnahme an einem Sammelantrag über die zuständige FBG oder andere Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse möglich (Mitgliedschaft vorausgesetzt).

Verfahrensablauf

->Achtung: Ab 01.01.2025 ist eine digitale Einreichung über waldwirtschaft@ortenaukreis.de möglich.

Förderanträge nehmen die Sachbearbeitenden des jeweiligen Forstbezirks entgegen und stehen auch gerne für Rückfragen zur Verfügung.

->Hinweis: Bitte laden sie die Antragsformulare auf ihre PC-Festplatte herunter, damit sie vollständig bearbeitete werden können. Das alleinige Öffnen im Browser reicht dazu nicht aus.

Erforderliche Unterlagen

Im Antragsformular sind weitere benötigte Unterlagen (Verwendungsnachweis, Einverständniserklärung) mit Link »grün« hinterlegt.

Vertiefende Informationen

Fristen

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Kosten

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Bearbeitungsdauer

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Hinweise

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Rechtsgrundlage

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Freigabevermerk

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