Zuwendung für Landschaftspflege beantragen
Allgemeine Informationen
Landschaftspflegeförderprogramme
Voraussetzungen
Für die Pflege von Grundstücken in
- Naturschutzgebieten
- Landschaftsschutzgebieten
- flächenhaften Naturdenkmalen
- nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützten Biotopen
- Natura-2000-Gebieten und für
- Maßnahmen im Bereich der Biotopgestaltung und des Artenschutzes
können Privatpersonen, Vereine und Verbände eine Zuwendung nach der Landschaftspflegerichtlinie vom 28. Oktober 2015 bei der Unteren Naturschutzbehörde beantragen.
Verfahrensablauf
Informationen gibt Ihnen die Untere Naturschutzbehörde, die Sie unter der Telefon-Nr. 0781 805-9513 oder unter der E-Mail-Adresse: umwelt@ortenaukreis.de erreichen können.
Erforderliche Unterlagen
Schriftlicher Antrag
Rechtsgrundlage
Landschaftspflegerichtlinie -LPR-