Sie nehmen eine
- gewerbliche,
- selbstständige freiberufliche oder
- land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit auf,
oder Sie gründen eine
- Körperschaft,
- Kapitalgesellschaft
- Personengesellschaft/-gemeinschaft oder
- einen Verein,
oder
- Sie beteiligen sich an einer Personengesellschaft/-gemeinschaft.
Sie betreiben Ihre Tätigkeit nicht nur als Liebhaberei (keine Gewinnerzielungsabsicht).