Sprungziele
Hauptmenü
Inhalt

Allgemeine Einstellungsvoraussetzungen sind:

  • Weiße Weste: kein Konflikt mit dem Gesetz
  • Verfassungstreue: Eintreten für die freiheitlich-demokratische Grundordnung
  • deutsche Staatsangehörigkeit (für nichtdeutsche Staatsangehörige sind Ausnahmen möglich)
  • Mindestkörpergröße: 1,60 Meter (Ausnahmen bei körperlicher Eignung sind möglich)
  • körperliche Fitness
  • BMI (Body-Mass-Index): zwischen 18 und 27,5

Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitzen, ist eine Bewerbung unter folgenden Voraussetzungen möglich:

  • Sie beherrschen Ihre Muttersprachein Wort und Schrift
  • Sie haben eine befristete Aufenthaltserlaubnis, eine unbefristete Niederlassungserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU
  • Sie halten sich seit mindestens acht Jahren legal in Deutschland auf
  • Sie besitzen die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union, sowie im Übrigen von Al­ba­ni­en, Al­ge­ri­en, Bos­ni­en u. Her­ze­go­wi­na, Irak, Israel, Ko­so­vo, Ma­ze­do­ni­en, Mon­te­ne­gro, Schweiz, Ser­bi­en, Tür­kei, Ukrai­ne.

 

Für einen Einstieg in den mittleren oder gehobenen Polizeivollzugsdienst gelten unterschiedliche Einstellungsvoraussetzungen:

Mittlerer Polizeivollzugsdienst:

  • mindestens mittlerer Bildungsabschluss (mittlere Reife beziehungsweise ein als gleichwertig anerkannter mittlerer Bildungsabschluss),
  • höherer Bildungsabschluss (Fachhochschulreife, Abitur oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss), kein Mindestnotenschnitt
  • Einstellungsalter: 16,5 bis 32 Jahre (Ausnahmen sind möglich)
  • grundsätzlich der Besitz der Fahrerlaubnisklasse B
    Der Nachweis erfolgt durch den Führerschein oder der Prüfbescheinigung zum "Begleiteten Fahren ab 17"

Gehobener Polizeivollzugsdienst:

  • höherer Bildungsabschluss (Abitur oder Fachhochschulreife, beziehungsweise ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss),
  • Einstellungsalter: höchstens 33 Jahre (Ausnahmen sind möglich)
  • grundsätzlich der Besitz der Fahrerlaubnisklasse B
    Der Nachweis erfolgt durch den Führerschein oder der Prüfbescheinigung zum "Begleiteten Fahren ab 17".