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Zuständige Stellen

  • für Schüler kreiseigener Schulen: das Landratsamt
  • für alle anderen Schüler: der jeweilige Schulträger (die Stadt-/Gemeindeverwaltung bzw. der Träger der Privatschule)
  • für Genehmigungs- und Erstattungsanträge der Schulträger: das Landratsamt