Zuständige Stellen
- für Schüler kreiseigener Schulen: das Landratsamt
- für alle anderen Schüler: der jeweilige Schulträger (die Stadt-/Gemeindeverwaltung bzw. der Träger der Privatschule)
- für Genehmigungs- und Erstattungsanträge der Schulträger: das Landratsamt