Fristen
Genehmigungsanträge müssen innerhalb folgender Fristen eingereicht werden:
- Antrag der Eltern/Schüler auf Zustimmung zum Einsatz privater Kraftfahrzeuge innerhalb von zwei Wochen nach Beförderungsbeginn bzw. Schuljahresbeginn beim Schulträger
- Antrag der Schulträger auf Zustimmung zum Einsatz privater Kraftfahrzeuge innerhalb von zwei Monaten nach Beförderungs- bzw. Schuljahresbeginn beim Landratsamt
- Antrag der Schulträger auf Genehmigung von Beförderungsverträgen mit Verkehrsunternehmen oder des Einsatzes schulträgereigener Fahrzeuge innerhalb von 4 Monaten nach Inkrafttreten des Vertrages bzw. Beförderungsbeginn
Für Abrechnungen von Beförderungskosten gelten folgende Fristen:
- Abrechnungen der Eltern/Schüler beim Schulträger für Fahrten mit dem privaten Kraftfahrzeug oder für selbst gekaufte Fahrkarten des Linienverkehrs bis spätestens 31. Oktober des Jahres, in dem das Schuljahr endet
- Abrechnungen der Schulträger für die entstandenen Beförderungskosten und vereinnahmten Eigenanteile jeweils zum
- 15. Dezember
- 15. April
- 15. August
Spätestens zum 15. Dezember des Jahres, in dem das Schuljahr endet, müssen Erstattungsanträge für das abgelaufene Schuljahr beim Landratsamt vorliegen.