Sprungziele
Hauptmenü
Inhalt

Verfahrensablauf

Schülerbeförderungskosten auf der Grundlage von Beförderungsverträgen mit Verkehrsunternehmen oder für den Einsatz privater Kraftfahrzeuge werden nur erstattet, wenn der Vertrag oder der Einsatz des privaten Kraftfahrzeuges vom Landratsamt genehmigt wurde. Die Genehmigung muss schriftlich beantragt werden, beim Einsatz privater Kraftfahrzeuge im sog. „Online-Verfahren“. Die vom Landratsamt vorgegebenen Musterformulare müssen verwendet werden.