- für die Erteilung eines nationalen Visums vor der Einreise in das Bundesgebiet: die deutsche Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat)
- nach der Einreise: die Ausländerbehörde, in deren Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten;
Ausländerbehörde ist, je nach Wohnort, die Stadtverwaltung oder das Landratsamt.
Ein Verzeichnis der Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland bietet das Auswärtige Amt auf seinen Internetseiten.