- Die Abschlusszeugnisse müssen amtlich beglaubigt sein.
- Der Abschluss muss an einer Institution erworben worden sein, die nach den Kriterien des Herkunftslandes als Hochschule anerkannt ist.
- Bei Abschlüssen im Rahmen einer grenzüberschreitenden Kooperation oder unter Mitwirkung mehrerer Hochschulen (sogenanntes Franchising) sind weitere Voraussetzungen zu beachten. Unter anderem muss der Abschlusses den Anforderungen aller an der Kooperation beteiligter Länder entsprechen und mit den hochschulrechtlichen Regelungen dieser Länder vereinbar sein.
- Bei Abschlüssen aus Staaten, in denen die Akkreditierung von Studiengängen vorgeschrieben ist: Der absolvierte Studiengang muss akkreditiert sein.
Inhalt