Nach erfolgreichem Abschluss der Forschungstätigkeit verlängert die zuständige Stelle Ihre Aufenthaltserlaubnis unter bestimmten Voraussetzungen um bis zu 9 Monate. In dieser Zeit können Sie
- einen Ihrem Abschluss angemessenen Arbeitsplatz suchen und
- dürfen uneingeschränkt arbeiten.
In folgenden Fällen kann die Ausländerbehörde die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung widerrufen:
- Sie betreiben keine Forschung mehr.
- Sie können eine der Voraussetzungen, unter denen die Forschungseinrichtung mit Ihnen die Aufnahmevereinbarung geschlossen hat, nicht mehr erfüllen.