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Zusammensetzung

Die Mitglieder der KGK setzen sich zusammen aus dem Landrat, seinen von ihm benannten Vertretern, aus delegierten Vertretungen der örtlichen Institutionen und Einrichtungen aus Gesundheitsförderung und Prävention, der medizinischen Versorgung, der Pflege, der Selbsthilfe, des Patientenschutzes, der kommunalen Behindertenbeauftragten, des kommunalen Suchtbeauftragten und weiteren Institutionen des Sozialbereichs, die Berührungspunkte mit dem zu beratenden Thema haben und delegierten Vertretungen themenspezifischer Netzwerke, insbesondere Experten und Expertinnen aus den benannten Bereichen sowie aus Vertretern der verschiedenen Kreistagsfraktionen.

Stimmberechtigte Mitglieder der KGK (Plenum und Lenkungskreis)

Die Gremien der KGK sind der Lenkungskreis, das Plenum und die Arbeitsgruppen.