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Entwicklungsprogramm ländlicher Raum (ELR)

Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) zählt zu den wichtigsten Instrumenten des Landes, die integrierte Strukturentwicklung der Gemeinden insgesamt zu unterstützen.


Ziel

  • Erhalt und Fortenwicklung der Lebens- und Arbeitsbedingungen
  • Entgegenwirken der Abwanderung
  • Abfedern des landwirtschaftlichen Strukturwandels
  • Sorgsamer Umgang mit den natürlichen Lebensgrundlagen

Im Vordergrund stehen dabei die Bemühungen, den weiteren Flächenverbrauch durch eine verbesserte innerörtliche Entwicklung zu vermeiden. Vielfach ist in den Ortskernen ein immer größer werdender Bestand von älteren, nicht mehr genutzten Gebäuden zu verzeichnen. Baufällige Schuppen und leerstehende Häuser beeinträchtigen das Ortsbild. Sie tragen mittelfristig zu einer Verödung der Ortskerne bei. Um diese Entwicklung aufzuhalten, müssen leer stehende oder ungenutzte Gebäude aktiviert und zu zeitgemäßen Wohn-, Büro- oder Gewerbeflächen umgenutzt werden. Um die Innenentwicklung deutlicher voranzubringen, werden für den Förderschwerpunkt "Innenentwicklung/Wohnen" etwa die Hälfte der zur Verfügung stehenden Fördermittel eingesetzt. Um Ortskerne zu stärken, hat die Förderung zusätzlich die Grundversorgung, die Entflechtung unverträglicher Gemengelagen sowie die Wiedernutzung von Gewerbebrachen im Blick. Dabei sind auch die Bereitstellung neuer Arbeitsplätze und die Sicherung bestehender Arbeitsplätze von Bedeutung (Quelle: Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz).


Zeitlicher Ablauf

Die Ausschreibung des Programms erfolgt jährlich im Mai/Juni. Anträge sind bis zum 30. September 2021 je zweifach beim Landratsamt Ortenaukreis sowie beim Regierungspräsidium Freiburg durch die antragstellenden Städte und Gemeinden einzureichen.

Formulare/Verwaltungsvorschriften und weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite der Regierungspräsidien Baden-Württemberg.

Im November werden die Anträge im Koordinierungsausschuss beim Landratsamt Ortenaukreis priorisiert. Dieser besteht aus dem Landrat, Vertretern des Regierungspräsidiums, des Landratsamtes sowie Vertretern der Gemeinden. Anschließend erfolgt die Antragsvorlage durch das Regierungspräsidium beim Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz. Dieses entscheidet im Februar abschließend über die Aufnahme in das Förderprogramm. Nach Bekanntgabe der aufgenommenen Gemeinden werden die Zuwendungsbescheide für kommunale und private nicht-gewerbliche Maßnahmen durch die zuständigen Regierungspräsidien erlassen; für private gewerbliche Maßnahmen ist ein Antrag auf Zuwendung bei der Landeskreditbank einzureichen.


Hinweis für private gewerbliche Vorhaben

Mit der im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) angesiedelten Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ will die Landesregierung dazu beitragen, die Spitzenstellung Baden-Württembergs nicht nur zu erhalten, sondern auch weiter auszubauen. Die Förderlinie wird zu gleichen Teilen über das Land und den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in der Förderperiode 2014-2020 finanziert.

Mit diesem Förderangebot werden kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten im Ländlichen Raum angesprochen, die aufgrund ihrer Innovationsfähigkeit und ihrer ausgeprägten Technologiekompetenz in der Umsetzung und Anwendung innovativer Produktionsprozesse und Produkte das Potential zur Technologieführerschaft erkennen lassen.