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Förderprogramm LEADER

Hinter dem Namen LEADER verbirgt sich ein Förderprogramm der Europäischen Union (EU). Mit Hilfe von LEADER können im ländlichen Raum Projekte gefördert werden, die zur Strukturverbesserung beitragen.

Förderungen

Die EU und das Land Baden-Württemberg unterstützen solche Projekte mit Zuschüssen. Gefördert werden können kommunale und private Projekte innerhalb abgegrenzter Gebiete.

Fördermöglichkeiten

Die Fördermöglichkeiten durch Zuschüsse aus LEADER sind vielfältig. So kann zum Beispiel die Gründung und Entwicklung eines Kleinstunternehmens gefördert werden oder aber auch ein Projekt zur Sicherung der Grundversorgung im Ortskern wie zum Beispiel der Erhalt des Metzgerladens. Gefördert werden auch Maßnahmen in Hotellerie und Gastronomie wie zum Beispiel die Schaffung eines Wellnessbereichs oder eines barrierefreien Zugangs. Im Bereich Wohnen können Maßnahmen gefördert werden, die zur Umnutzung ehemals landwirtschaftlicher Bausubstanz beitragen. In der Landwirtschaft können Maßnahmen zur Diversifizierung gefördert werden, sofern keine Fachförderung (AfP) möglich ist.

Ebenso umfangreich sind die fördertechnischen Anforderungen, die ein geplantes Projekt erfüllen muss damit es gefördert werden kann.

Förderanträge für das LEADER-Programm einreichen


Förderanträge für LEADER können über die Gemeinde oder direkt bei der Geschäftsstelle eingereicht werden. Es wird daher empfohlen, die geplanten Projekte vor der Antragstellung mit der LEADER-Geschäftsstelle und mit der Gemeindeverwaltung zu erörtern.

Bei Fragen zu Fördervoraussetzungen oder bei der Konkretisierung Ihrer Projekte hilft Ihnen die Aktionsgruppe LEADER Mittlerer Schwarzwald oder die Aktionsgruppe LEADER Ortenau gerne weiter.