Eine NV-Bescheinigung können Sie erhalten, wenn Ihr Einkommen so gering ist, dass Sie keine Einkommensteuer bezahlen müssen. Das ist der Fall, wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen (inklusive Ihrer Kapitalerträge) im Jahr 2025 folgende Beträge nicht übersteigt:
- wenn Sie ledig sind: 12.096 EUR (2024: 11.784 EUR )
- wenn Sie verheiratet sind oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaften leben: 24.192 EUR (2024: 23.568 EUR )