Ihre Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen müssen insgesamt höher als 600 EUR sein.
Die Bildung des Behinderten-Pauschbetrags als ELStAM ist von dieser Antragsgrenze unabhängig.
Hinweis: Für die Feststellung, ob die Antragsgrenze überschritten wird, dürfen die Werbungskosten nicht in voller Höhe, sondern nur mit dem Betrag angesetzt werden, der zumBeispiel den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 EUR übersteigt. Verheiratete oder in einer Lebensgemeinschaft lebende Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer können den Antrag stellen, wenn die hiernach zu berücksichtigenden Aufwendungen beziehungsweise die abziehbaren Beträge beider Partner zusammen mehr als 600 EUR betragen.