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Bei Eheschließung in Deutschland müssen Sie keine Unterlagen einreichen.

Bitte informieren Sie sich bei Zuzug aus dem Ausland beziehungsweise bei einer im Ausland geschlossene Ehe vor Beantragung eines Steuerklassenwechsels bei der Gemeinde, ob die im Ausland geschlossene Ehe in Deutschland anerkannt wird. Entsprechende Unterlagen (zum Beispiel Heiratsurkunde) sind dem Meldeamt vorzulegen. Eine weitere Vorlage dieser Unterlagen beim Finanzamt ist in der Regel nicht erforderlich.