Möchten Sie die bei Heirat automatisch vergebene Steuerklasse IV nicht beibehalten, können Sie und Ihre Ehefrau oder Lebenspartnerin oder Ihr Ehemann oder Lebenspartner einen Antrag auf Änderung der Steuerklassen stellen:
- Wählen Sie im Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung im Bereich "Steuerformulare" unter "Lohnsteuer (Arbeitnehmer)" das passende Antragsformular aus:
- Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung und zu den ELStAM 2025 - Anlage Steuerklassenwechsel
- Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung und zu den ELStAM 2025 - Anlage elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale, wenn Sie beziehungsweise Ihre Ehefrau oder Lebenspartnerin oder Ihr Ehemann oder Lebenspartner die Steuerklasse I beibehalten möchten oder die Sperrung des Arbeitgeberabrufs wünschen.
- Füllen Sie den Antrag am elektronischen Endgerät oder ausgedruckt handschriftlich aus.
- Anträge in Papierform müssen Sie und Ihre Ehefrau oder Lebenspartnerin oder Ihr Ehemann oder Lebenspartner eigenhändig unterschreiben.
- Schicken Sie den Antrag per Post an Ihr örtlich zuständiges Finanzamt.
Sie können den Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Eheleuten und die Anträge zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) alternativ auch online über ELSTER an das Finanzamt übermitteln. ELSTER ist ein barrierefreier und plattformunabhängiger Zugang zu den elektronischen Diensten der Steuerverwaltung.
Für die elektronische authentifizierte Übermittlung benötigen Sie ein Zertifikat. Dieses erhalten Sie im Anschluss an Ihre Registrierung auf ELSTER. Bitte beachten Sie, dass der Registrierungsvorgang bis zu 2 Wochen dauern kann.