- Sie sind gesetzlich krankenversichert.
- Ihr Kind ist gesetzlich versichert.
- Sie haben eine ärztliche Bescheinigung, dass die Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege des erkrankten Kindes notwendig ist.
- Andere im Haushalt lebende Personen können sich nicht um das Kind kümmern.
- Das Kind ist noch nicht zwölf Jahre alt.
Inhalt