Ein Wahlrecht zwischen vereinfachtem und förmlichem Wahlverfahren besteht nicht. Es ist das Wahlverfahren anzuwenden, dessen Voraussetzungen im jeweiligen Betrieb bzw. in der jeweiligen Dienststelle gegeben sind.
Inhalt
Dieser Internetauftritt verwendet Cookies für persönliche Einstellungen und besondere Funktionen. Außerdem möchten wir Cookies auch verwenden, um statistische Daten zur Nutzung unseres Angebots zu sammeln. Dafür bitten wir um Ihr Einverständnis. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.