Sprungziele
Hauptmenü
Inhalt
  • Sie sind
    • Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer,
    • Auszubildende oder Auszubildender,
    • Studierende oder Studierender der Dualen Hochschule Baden-Württemberg,
    • Beamtin oder Beamter, Richterin oder Richter.
  • Ihr Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis besteht seit mindestens zwölf Monaten.
  • Die Bildungsmaßnahme
    • wird von einer anerkannten Bildungseinrichtung durchgeführt,
    • hat einen Unterrichtsumfang von durchschnittlich sechs Zeitstunden pro Tag,
    • ist dem Bereich der beruflichen oder der politischen Weiterbildung zuzuordnen oder ist eine Qualifizierung für Ihre ehrenamtliche Tätigkeit und
    • steht im Einklang mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und mit der Verfassung des Landes Baden-Württemberg.