- Sie sind
- Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer,
- Auszubildende oder Auszubildender,
- Studierende oder Studierender der Dualen Hochschule Baden-Württemberg,
- Beamtin oder Beamter, Richterin oder Richter.
- Ihr Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis besteht seit mindestens zwölf Monaten.
- Die Bildungsmaßnahme
- wird von einer anerkannten Bildungseinrichtung durchgeführt,
- hat einen Unterrichtsumfang von durchschnittlich sechs Zeitstunden pro Tag,
- ist dem Bereich der beruflichen oder der politischen Weiterbildung zuzuordnen oder ist eine Qualifizierung für Ihre ehrenamtliche Tätigkeit und
- steht im Einklang mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und mit der Verfassung des Landes Baden-Württemberg.
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