- das örtliche Wasserversorgungsunternehmen oder
- der Betreiber der Gebäudewasserversorgungsanlage (zum Beispiel Hausbesitzer, Vermieter bzw. Wohnungseigentümergemeinschaft) oder
- das örtlich zuständige Gesundheitsamt
Zuständiges Gesundheitsamt ist
- das Landratsamt,
- wenn Sie in den Stadtkreisen Stuttgart, Mannheim oder Heilbronn wohnen: die jeweilige Stadtverwaltung,
- wenn Sie in den übrigen Stadtkreisen wohnen: das Landratsamt des umliegenden Landkreises