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Die wesentlichen Voraussetzungen stehen im Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG), vor allem was Durchgängigkeit, Mindestwasserführung und Fischschutz betrifft.

Außerdem müssen Sie beachten:

  • Bewirtschaftungsziele zur Erreichung eines guten ökologischen Zustands oder eines guten ökologischen Potenzials
  • ergänzende, landesrechtliche Regelungen des Wassergesetzes für Baden-Württemberg (WG BW), vor allem auch das Effizienzgebot für die Nutzung von Wasserkraft
  • natur- und artenschutzrechtliche Bestimmungen

Alle dies kann unter Umständen zu einer Versagung führen.