Voraussetzungen für den Jagdschein sind:
- Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung
- Mindestalter: 16 Jahre
Wenn Sie zwischen 16 und 18 Jahren alt sind, erhalten Sie einen Jugendjagdschein. Sie dürfen damit nur in Begleitung einer in der Jagd erfahrenen Person jagen. Die Begleitpersonen sind in der Regel die Erziehungsberechtigten.