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Inhalt
  • Wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: Die Stadtverwaltung
  • Wenn Sie in einem Landkreis wohnen: Das Landratsamt

Hinweis: Wenn Sie keine Hauptwohnung in Baden-Württemberg haben, ist die Verwaltung des Stadt-/Landkreises zuständig, in deren Bezirk Sie die Jagd ausüben wollen.