- Der Standort der Tiere muss in Baden-Württemberg sein.
- Der Tierhalter oder die Tierhalterin ist melde- und beitragspflichtig (zum Beispiel bei Pensionstierhaltung der Stallbetreiber oder die Stallbetreiberin, an den oder die Sie Ihre Boxenmiete bezahlen).
- Die Tierhaltung muss bei der örtlich zuständigen unteren Tiergesundheitsbehörde (Veterinäramt) registriert sein.
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