Wenn Sie als Tierhalter oder Tierhalterin neu mit der Tierhaltung beginnen, müssen Sie unter anderem Ihre Tiere bei der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg anmelden. Dies gilt sowohl für landwirtschaftliche Nutztiere, als auch Tiere zur privaten Nutzung (zum Beispiel Reitpferde).
Meldepflichtig sind unabhängig vom Geschlecht und Alter:
- Pferde
- Rinder (einschließlich Bisons, Wisente und Wasserbüffel)
- Schweine (einschließlich Mini-, Hängebauch- und Makroschweine)
- Schafe, die zehn Monate und älter sind
- Hühner
- Truthühner/Puten
- Bienen
Tipp: Informieren Sie sich im Portal der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg.