- Bescheinigung über die bestandene Verhaltensprüfung
- Nachweis, dass Ihr Hund keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen und Tieren aufweist
Hinweis: Die zuständige Stelle entscheidet nach ihrem Ermessen darüber,- wie Sie das nachweisen müssen und
- ob es von Ihnen nachgewiesen wurde.
Weitere Unterlagen können erforderlich sein. Wenden Sie sich für Informationen an die zuständige Stelle.