- Berechtigtes Interesse an der Haltung eines Kampfhundes
Sie müssen einen Bedarf nachweisen, der durch Hunde ohne Kampfhundeeigenschaft nicht angemessen erfüllt werden kann. - Zuverlässigkeit
An der Zuverlässigkeit kann es beispielsweise fehlen, wenn Sie- wegen bestimmter Delikte vorbestraft sind oder
- sich wiederholt ordnungswidrig verhalten haben,
- alkohol- oder drogenabhängig sind oder
- wegen körperlicher Umstände das Tier nicht führen können.
- Sachkunde
Von dem Hund darf durch Haltung und Führung keine Gefahr für Menschen oder Tiere ausgehen. Sie müssen daher über die entsprechenden Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen. - Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz müssen ausgeschlossen sein.
Es dürfen keine erkennbaren Gefahren durch die Haltung des Hundes entstehen. - Der Hund muss eine unveränderliche und lesbare Kennzeichnung haben. Dadurch muss der Halter oder die Halterin ermittelt und der Hund unverwechselbar identifiziert werden können.
- Besondere Haftpflichtversicherung
Hinweis: Es kann noch andere Vorschriften und Satzungen der Stadt oder Gemeinde geben, die Ihnen eine Erlaubnis versagen können.