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Voraussetzung für die Zulassung zur Verhaltensprüfung ist ein wirksamer Impfschutz gegen Tollwut.

Nicht zur Prüfung zugelassen werden Hunde,

  • die wegen Täuschungsversuchs des Halters oder der Halterin bereits von einer Verhaltensprüfung ausgeschlossen worden sind,
  • die den praktischen Teil einer Verhaltensprüfung nicht bestanden haben,
  • deren Gefährlichkeit sich bereits auf andere Weise erwiesen hat.