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Eine Genehmigung zur Ein- oder Ausfuhr bzw. Wiederausfuhr können Sie schriftlich oder elektronisch beantragen.

Wenn Sie die Genehmigung schriftlich beantragen:

Laden Sie sich das Antragsformular und das Folgeformular herunter

  • Füllen Sie es aus und schicken Sie es gemeinsam mit den für die Art des Antrages erforderlichen Nachweisdokumenten an das Bundesamt für Naturschutz.
  • Wenn alle Voraussetzungen für die Genehmigung vorliegen, wird Ihnen diese per Post zugesandt.
  • Wenn Ihr Antrag abgelehnt wurde, erhalten Sie einen kostenpflichtigen Ablehnungsbescheid per Post.

Wenn Sie die Genehmigung elektronisch beantragen:

  •  Gehen Sie auf www.cites-online.de und folgen Sie den Anweisungen
  • dort stehen Ihnen zusätzlich verschiedene Serviceleistungen zur Verfügung, z. B.
    • die Übersendung von Nachweisdokumenten gemeinsam mit dem elektronischen Antrag,
    • die Auswahl der Zahlungsart und
    • die lokale Speicherung des gestellten Antrages auf Ihrem PC zur späteren Weiterbearbeitung bzw. Nutzung als Vorlage für neue Anträge.
  • Wenn alle Voraussetzungen für die Genehmigung vorliegen, wird Ihnen diese per Post zugesandt.
  • Wenn Ihr Antrag abgelehnt wurde, erhalten Sie einen kostenpflichtigen Ablehnungsbescheid per Post.