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die für Ihren Wohnort zuständige untere Tiergesundheitsbehörde (Veterinäramt)

Das Veterinäramt finden Sie,

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: bei der Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: beim Landratsamt

Darüber hinaus bieten viele Kleintierpraxen ihre Unterstützung an.

Hinweis: keine Einfuhrgenehmigungen für Welpen unter 15 Wochen, da jüngere Heimtiere keinen wirksamen Tollwut-Impfschutz haben können.