die für Ihren Wohnort zuständige untere Tiergesundheitsbehörde (Veterinäramt)
Das Veterinäramt finden Sie,
- wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: bei der Stadtverwaltung
- wenn Sie in einem Landkreis wohnen: beim Landratsamt
Darüber hinaus bieten viele Kleintierpraxen ihre Unterstützung an.
Hinweis: keine Einfuhrgenehmigungen für Welpen unter 15 Wochen, da jüngere Heimtiere keinen wirksamen Tollwut-Impfschutz haben können.