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Mutterschutzlohn können Sie erhalten, wenn für Sie Folgendes gilt:

  • wenn Ihre Tätigkeit zum Beispiel mit schweren körperlichen Arbeiten oder mit Arbeiten mit erhöhter Gesundheitsgefährdung verbunden ist und Ihr Arbeitgeber Sie nicht an einen mutterschutzgerechten Arbeitsplatz umsetzen kann oder
  • wenn Sie vor der Schwangerschaft vor 6 Uhr oder nach 20 Uhr oder sonntags gearbeitet haben und Sie dafür Zuschläge bekommen haben oder
  • wenn Ihr Arbeitgeber die Arbeitszeit nur bedingt ändern kann und Sie dann nur noch für einen Teil Ihrer bisherigen Arbeit beschäftigen kann oder
  • wenn Sie ein Attest über ein ärztliches Beschäftigungsverbot bekommen