Mutterschutzlohn können Sie erhalten, wenn für Sie Folgendes gilt:
- wenn Ihre Tätigkeit zum Beispiel mit schweren körperlichen Arbeiten oder mit Arbeiten mit erhöhter Gesundheitsgefährdung verbunden ist und Ihr Arbeitgeber Sie nicht an einen mutterschutzgerechten Arbeitsplatz umsetzen kann oder
- wenn Sie vor der Schwangerschaft vor 6 Uhr oder nach 20 Uhr oder sonntags gearbeitet haben und Sie dafür Zuschläge bekommen haben oder
- wenn Ihr Arbeitgeber die Arbeitszeit nur bedingt ändern kann und Sie dann nur noch für einen Teil Ihrer bisherigen Arbeit beschäftigen kann oder
- wenn Sie ein Attest über ein ärztliches Beschäftigungsverbot bekommen