- Im Reiseverkehr müssen die betreffenden Tiere von ihren Eigentümern oder einer beauftragten Person begleitet werden.
- Die Tiere dürfen nicht für den Verkauf oder für eine Eigentumsübertragung bestimmt sein.
- Maximal 5 Heimtiere pro Person.
- Mindestalter von Hunden und Katzen im Reiseverkehr innerhalb der EU und aus gelisteten Drittländern liegt bei 15 Wochen.
Bei Einreise aus nicht gelisteten Drittländern kommen folgende Zeiten dazu für- die Tollwut-Impftiterbestimmung und
- die Karenzzeit.
- Einreise bei Flugreisen über
- Grenzkontrollstellen oder
- gelistete Eingangskontrollstellen (in Baden-Württemberg nur der Flughafen Stuttgart als gelistete Eingangskontrollstelle).
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