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Inhalt
  • Im Reiseverkehr müssen die betreffenden Tiere von ihren Eigentümern oder einer beauftragten Person begleitet werden.
  • Die Tiere dürfen nicht für den Verkauf oder für eine Eigentumsübertragung bestimmt sein.
  • Maximal 5 Heimtiere pro Person.
  • Mindestalter von Hunden und Katzen im Reiseverkehr innerhalb der EU und aus gelisteten Drittländern liegt bei 15 Wochen.
    Bei Einreise aus nicht gelisteten Drittländern kommen folgende Zeiten dazu für
    • die Tollwut-Impftiterbestimmung und
    • die Karenzzeit.
  • Einreise bei Flugreisen über
    • Grenzkontrollstellen oder
    • gelistete Eingangskontrollstellen (in Baden-Württemberg nur der Flughafen Stuttgart als gelistete Eingangskontrollstelle).