- Bescheinigung über den Aufenthaltszweck, z.B.:
- Zulassung zum Sprachkurs oder Studium
- Immatrikulationsbescheinigung
- Nachweise des Studienfortschrittes
- Finanzierungsnachweis, z.B.:
- Darlegung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Eltern
- Einzahlung einer Sicherheitsleistung auf ein Sperrkonto in Deutschland
- Stipendienvertrag
- Nachweis über die Krankenversicherung
- mindestens für die Dauer der beantragten Aufenthaltsgenehmigung gültiger Reisepass. Bei Schweizer Staatsangehörigen genügt ein gültiger Personalausweis.
- ein aktuelles Passbild
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