Sie sind beispielsweise in folgenden Fällen automatisch exmatrikuliert:
- Sie haben Ihr Studium erfolgreich abgeschlossen.
- Sie haben die vorgeschriebenen Leistungen entsprechend Ihrer Studienprüfungsordnung nicht erbracht.
- Sie haben sich nicht zum Studium zurückgemeldet.
- Ihr Ausbildungsverhältnis beim Studium an der Dualen Hochschule ist beendet.
Beantragen müssen Sie die Exmatrikulation in folgenden Fällen:
- Sie wechseln den Studienort.
Die Exmatrikulation der bisherigen Hochschule benötigen Sie für die Immatrikulation an der neuen Hochschule. - Sie brechen Ihr Studium auf eigenen Wunsch ab.