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Sie sind beispielsweise in folgenden Fällen automatisch exmatrikuliert:

  • Sie haben Ihr Studium erfolgreich abgeschlossen.
  • Sie haben die vorgeschriebenen Leistungen entsprechend Ihrer Studienprüfungsordnung nicht erbracht.
  • Sie haben sich nicht zum Studium zurückgemeldet.
  • Ihr Ausbildungsverhältnis beim Studium an der Dualen Hochschule ist beendet.

Beantragen müssen Sie die Exmatrikulation in folgenden Fällen:

  • Sie wechseln den Studienort.
    Die Exmatrikulation der bisherigen Hochschule benötigen Sie für die Immatrikulation an der neuen Hochschule.
  • Sie brechen Ihr Studium auf eigenen Wunsch ab.