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Inhalt
  • Sie sind zwischen 18 und 36 Jahre alt.
  • Sie betreiben eine Vollzeitausbildung.
  • Förderungsfähig sind
    • Schülerinnen und Schüler, wenn sie sich in den letzten 24 Monaten einer Vollzeitausbildung befinden, wenn sie
      • bereits über einen berufsqualifizierenden Abschluss verfügen oder
      • diesen mit dem erfolgreichen Abschluss ihrer gegenwärtigen schulischen Ausbildung erlangen werden.
    • Studierende, die
      • die Zwischenprüfung, das Physikum oder das Vordiplom ihres Studiengangs bestanden haben und ein Darlehen für die Fortsetzung dieses Studiengangs benötigen,
      • ohne vorgegebene Zwischenprüfung, Physikum oder Vordiplom eine schriftliche Erklärung der Ausbildungsstätte vorlegen, dass Sie die üblichen Leistungen mindestens der ersten beiden Ausbildungsjahre erbracht haben,
      • die Vorprüfung eines Bachelor-Studiengang bestanden haben und ein Darlehen für die Fortsetzung dieses Studiengangs benötigen,
      • wenn eine Vorprüfung nicht vorgesehen ist, eine schriftliche Erklärung der Ausbildungsstätte vorlegen, dass Sie die Leistungen des ersten Studienjahres vollständig erbracht haben,
      • den ersten Teil eines Konsekutiv-Studiengangs erfolgreich abgeschlossen haben und ein Darlehen für die Fortsetzung dieses Studiengangs benötigen,
      • bereits über einen Abschluss in einem grundständigen Studiengang verfügen und ein Darlehen für einen postgradualen Studiengang, z.B. Masterstudiengang, benötigen,
      • ein in- oder ausländisches Praktikum absolvieren (auch außerhalb Europas) im Rahmen des Studiums.

Achtung: Studieren Sie im Ausland, muss die ausländische Ausbildungsstätte einer inländischen gleichwertig sein.