- Sie sind zwischen 18 und 36 Jahre alt.
- Sie betreiben eine Vollzeitausbildung.
- Förderungsfähig sind
- Schülerinnen und Schüler, wenn sie sich in den letzten 24 Monaten einer Vollzeitausbildung befinden, wenn sie
- bereits über einen berufsqualifizierenden Abschluss verfügen oder
- diesen mit dem erfolgreichen Abschluss ihrer gegenwärtigen schulischen Ausbildung erlangen werden.
- Studierende, die
- die Zwischenprüfung, das Physikum oder das Vordiplom ihres Studiengangs bestanden haben und ein Darlehen für die Fortsetzung dieses Studiengangs benötigen,
- ohne vorgegebene Zwischenprüfung, Physikum oder Vordiplom eine schriftliche Erklärung der Ausbildungsstätte vorlegen, dass Sie die üblichen Leistungen mindestens der ersten beiden Ausbildungsjahre erbracht haben,
- die Vorprüfung eines Bachelor-Studiengang bestanden haben und ein Darlehen für die Fortsetzung dieses Studiengangs benötigen,
- wenn eine Vorprüfung nicht vorgesehen ist, eine schriftliche Erklärung der Ausbildungsstätte vorlegen, dass Sie die Leistungen des ersten Studienjahres vollständig erbracht haben,
- den ersten Teil eines Konsekutiv-Studiengangs erfolgreich abgeschlossen haben und ein Darlehen für die Fortsetzung dieses Studiengangs benötigen,
- bereits über einen Abschluss in einem grundständigen Studiengang verfügen und ein Darlehen für einen postgradualen Studiengang, z.B. Masterstudiengang, benötigen,
- ein in- oder ausländisches Praktikum absolvieren (auch außerhalb Europas) im Rahmen des Studiums.
- Schülerinnen und Schüler, wenn sie sich in den letzten 24 Monaten einer Vollzeitausbildung befinden, wenn sie
Achtung: Studieren Sie im Ausland, muss die ausländische Ausbildungsstätte einer inländischen gleichwertig sein.