Für die zulassungsbeschränkten Studiengänge der Universitäten, Pädagogischen Hochschulen und Hochschulen für angewandte Wissenschaften:
- 15. Juli für das kommende Wintersemester
- 15. Januar für das kommende Sommersemester
Abweichende Termine sind möglich. Darunter fallen die Fristen zur Feststellung der Zugangsberechtigung
- des Studienkollegs der Hochschule Konstanz
- der Staatlichen Akademie der Bildenden Künste
Auch Termine von Eignungs- beziehungsweise Auswahlprüfungen für Fächer Musik oder Sport zählen dazu.
Informieren Sie sich frühzeitig beim Akademischen Auslandsamt/International Office der jeweiligen Hochschule und lassen Sie sich beraten.